Teilprüfung

Informationen

 Allgemeines

  • Die Teilprüfungsnote zählt 20% von der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens
  • Wenn die Teilprüfungsnote ungenügend ist, kann die Teilprüfung nicht wiederholt werden. Die Note wird übernommen.
  • Das Resultat der Teilprüfung wird vom Berufsbildungsamt bekannt gegeben.
  • Trockenhaube, Übungsständer und Schneidestuhl muss nicht mitgebracht werden
  • Den Herrenübungskopf wird zur Verfügung gestellt, den Damenlanghaarübungskopf müsst ihr selber mitnehmen
  • Das Prüfungsaufgebot wird jeweils im Januar zugestellt
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Merkblatt Teilprüfung
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Arbeiten mit Zeitangaben
2_EFZ_Teilpruefung_Arbeiten_mit_Zeitanga
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ANsprechperson Teilprüfung

Trudi Piffaretti

 

Chefexpertin TP

062 963 11 77

tp(at)coiffuresuissebern.ch

www.coiffure-piffaretti.ch